Grundlagen
Vor dem Kauf steht eine gute Auswahl und ein ausführliche Beratung
Beim Immobilienkauf sind verschiedene steuer-/rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gern unterstützen wir Sie persönlich bei den konkreten Schritten des Eigentumerwerbs. Nachfolgend finden Sie eine kurze Erläuterung wesentlicher Begriffe.
Kaufvertrag
Er regelt die Übertragung des Eigentums und die Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer an den Verkäufer. Das Eigentum am Grundstück geht erst auf den Käufer über, wenn der Eintrag ins Grundbuch erfolgt ist.
Auflassungsvormerkung
Sie sichert den Anspruch auf die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Zeitlich nachgehende Verfügungen können dadurch von den Berechtigten erfolgreich abgewehrt werden (Vorrang). Die zur Auflassungsvormerkung benötigten Unterlagen werden vom Notar vorbereitet.
Grundbucheintrag
Im Grundbuch sind der Besitzer, die Lage und Größe sowie mögliche Belastungen (Dienstbarkeiten, Grundschuld) eines Grundstücks verzeichnet. Geführt wird es vom Grundbuchamt beim Amtsgericht. Für jedes private Grundstück existiert ein Grundbuchblatt.
Grundschuld: Sie dient zur Absicherung eines Kredits für das Kreditinstitut. Der Grundpfandrechtsinhaber mit diesem Recht kann aus dem Grundeigentum befriedigt werden, wenn der Schuldner seinen Pflichten nicht nachkommt. Die Grundschuld wird ins Grundbuch in Abteilung 3 eingetragen.
Notarielle Beurkundung
Alle Immobilienkaufverträge in Deutschland müssen durch einen Notar beurkundet werden. Seine Aufgabe ist es, neutral zwischen beiden Parteien zu vermitteln und beide Seiten auf die Konsequenzen der Vertragsbedingungen hinzuweisen. Der Notar erhält Gebühren entsprechend einer Kostenordnung.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt bei Erwerb eines Grundstücks an. Der Steuersatz beträgt aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Sobald der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbsteuer bezahlt hat, stellt ihm das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Die Zahlung der Steuer ist mit Voraussetzung für die Eintragung des Käufers ins Grundbuch.